Recycling (vRG)
Unsere Preise verstehen sich generell exkl. vorgezogene Recyclinggebühr (vRG). Die detaillierten vRG Kosten sind erst in der Auftragsbestätigung ersichtlich.
Als entsorgungspflichtige Leuchte im Sinne der VREG gilt das untrennbare Gerät, welches unmittelbar zur Aufnahme des Leuchtmittels dient und mit einem allenfalls zugehörigen Betriebsgerät eine minimale Funktionseinheit bildet. Trennbare Teile wie Montageschienen, Montageteile, Stromschienen, Aufhängekonstruktionen, Spiegelwerfer, Kandelaber sind nicht Bestandteile von Leuchten.
Der Katalog der entsorgungspflichtigen Leuchtmittel umfasst Entladungslampen (Hoch- und Niederdruck) und LED-Lampen. Nicht pflichtig sind Allgebrauchsglühlampen und Halogenlampen.
Die aktuellen Tarife sowie weitere Informationen finden Sie unter www.slrs.ch